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Über uns

Die Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Herford wurde im März 1964 gegründet. Vorstandsvorsitzende waren damals der evangelische Pfarrer Eberhard Richter, Dechant Ludwig Jüngst für die katholische Seite und für die jüdische Seite Walter Heinemann, der damals auch Vorsitzender der jüdischen Kultusgemeinde Herford war. 1977 übernahm Dr. Wolfgang Otto, evangelischer Pfarrer an der Marienkirchengemeinde, den ersten Vorsitz der Gesellschaft. Pfarrer Udo Tielking stellte den 2. Vorsitzenden für die katholische Seite. Walter Heinemann war weiterhin der jüdische Vorsitzende. 2007 wurde der Vorsitz von Pfarrer Matthias Storck, Pfarrer an der Marienkirche, übernommen. Jakow Zelewitsch, Kantor an der jüdischen Kultusgemeinde, wurde Vorsitzender für die jüdische Seite, Pfarrer Wolfgang Haringhaus übernahm die Position des katholischen Vorsitzenden. Im Jahre 2008 erhielt die Gesellschaft den Status eines eingetragenen Vereins.

Die Gesellschaft möchte das christlich-jüdische Verhältnis verbessern. Insbesondere möchte sie ein tieferes Verständnis des Judentums, seiner Geschichte und seiner Kultur vermitteln. Sie möchte über das theologische Verhältnis von Christentum und Judentum kontinuierlich reflektieren, wobei sie davon ausgeht, dass christlicher Glaube erst dann vollgültig christlicher Glaube ist, wenn er den jüdischen in sich aufgenommen hat. Dabei sind jedoch auch voreilige Identifikationen und Vereinnahmungen zu vermeiden. Kontinuierlich werden von der Gesellschaft auch Veranstaltungen durchgeführt, die die Geschichte und Politik des Staates Israel thematisieren, insbesondere auch den israelbezogenen Antisemitismus in Europa und in der muslimischen Welt. Fragwürdige Traditionsbestände und unbewältigte Vergangenheiten, wie sie in rechten aber auch linken Milieus erscheinen, werden auch thematisiert.

Die Gesellschaft bemüht sich um ein gutes Verhältnis zur jüdischen Kultusgemeinde Herford-Detmold und zu den Einrichtungen im Kreis Herford, die Erinnerungsarbeit leisten und sich gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus wenden.

Organe und Mitgliedschaft

Vorstand der GCJZ Herford e.V.

1. und evangelischer Vorsitzender
Günter Scheding

2. und katholischer Vorsitzender
Pfarrer Gerald Haringhaus

3. und jüdischer Vorsitzender
Kantor Jakow Zelewitsch

Beisitzer
Pfarrer Andreas Smidt-Schellong und Johannes Vetter

Beisitzer und Geschäftsführer
Hartmut Peltz

II Mitgliederversammlung

Einmal im Jahr oder auf besonderen Antrag wird eine Mitgliederversammlung einberufen.

III Mitgliedschaft

Sie wollen Mitglied werden? Unter dem Punkt Mitgliedschaft finden Sie ein entsprechendes Formular.

Postanschrift:
Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit
Kreiskirchenamt Herford
Hansastr. 60
Mail: info@gcjz-herford.de

Protokoll der Mitgliederversammlung

der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Herford e.V. vom 16. November 2020 im Ernst-Lohmeyer-Haus Herford

Herr Peltz (Geschäftsführer) begrüßt die Anwesenden. Er verweist auf die Satzung und stellt fest, dass die Einladung ordnungsgemäß mit den dazugehörigen Unterlagen verschickt wurde. Laut §6 der Satzung ist die MV damit beschlussfähig. Die Beschlussfähigkeit wird von den Anwesenden bestätigt. (einstimmig). Die Tagesordnung wird genehmigt und um den TOP Nachtragshaushalt 2020 ergänzt (einstimmig)

Die Leitung der Mitgliederversammlung übernimmt Herr Peltz.

TOP 1 Wahl des neuen Vorstandes

Zur Wahl stellen sich:
Zum ersten und evangelischen Vorsitzenden: Herr Günter Scheding.
Zum zweiten und katholischen Vorsitzenden: Herr Gerald Haringhaus
Zum dritten und jüdischen Vorsitzenden: Herr Jakow Zelewitsch
Zum Geschäftsführer: Herr Hartmut Peltz
Zum Beisitzer: Herr Andreas Smidt-Schellong
Zum Beisitzer: Herr Johannes Vetter

Die vorgeschlagenen Personen werden einstimmig gewählt und nehmen die Wahl an.

TOP 2 Nachtragshaushalt 2020

Herr Peltz legt einen Entwurf für den Nachtragshaushalt 2021 vor. Die Aufstellung eines Nachtragshaushalts wurde nötig, da sich coronabedingt die Ansätze verschoben haben. Herr Peltz erläutert den Entwurf. Er wird einstimmig genehmigt.

Herr Peltz leitet den Entwurf an die Staatskanzlei des Landes NRW und an die Koordinierungsstelle in NRW, Herrn Determann, weiter.

TOP 3 Jahresrechnung 2019

Die Jahresrechnung 2019 war mit der Einladung verschickt worden. Sie wird beraten und einstimmig bewilligt.

Top 4 Tätigkeitsbericht 2019

Der Tätigkeitsbericht 2019 war mit der Einladung verschickt worden. Er wird einstimmig gebilligt.

TOP 5 Verschiedenes

Der Vorstand wird im Januar 2021 den neuen Haushaltsplan 2022 im Umlaufverfahren beraten. Herr Peltz verschickt die nötigen Unterlagen.
Im Herbst 2021 wird eine Kassenprüfung erfolgen.

Für die Kontoführung bei der Sparkasse Herford werden Günter Scheding und Hartmut Peltz ermächtigt.

Eine notarielle Bestätigung des Vorstandes wird im Herbst 2021 erfolgen.
Günter Scheding weist auf die neue web-site hin. Bei Freischaltung wird der Vorstand informiert.

Folgende Ideen für die weitere Arbeit werden gesammelt:

Wiederaufnahme der Einladungen an Dr. Reck, Professor Pangritz und Professor Bötterich (Ernst Lohmeyer).

Avisiert werden evtl. Veranstaltungen von Aleida Assmann (Erinnerungskultur), zu Alex Feuerherdt zu BDS, eine Lesung zu Amos OZ (Liebe Fanatiker, Über die Zukunft). Literaturhinweise zu Feuerherdt und Assmann werden verteilt.
Wenn Veranstaltungen wieder leichter durchgeführt werden können, soll der Vorstand weiter beraten.

Für das Protokoll 25. November 2020
Günter Scheding

Hartmut Peltz, Geschäftsführer

Satzung

Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Herford e. V.
 

Präambel

Männer und Frauen verschiedener Herkunft und verschiedener weltanschaulicher Einstellung, insbesondere Vertreter beider christlicher Konfessionen sowie der jüdischen Kultusgemeinde haben am 13. März 1964 in Herford eine Arbeitsgemeinschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit gegründet. Diese Arbeitsgemeinschaft gibt sich folgende Satzung.
§ 1 Name und überörtliche Verbindung
 
Die Gemeinschaft führt den Namen „Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Herford e. V.“ mit dem Sitz in Herford. Sie ist in das Vereinsregister eingetragen.Die Gesellschaft ist dem Deutschen Koordinierungsrat der Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit beigetreten. Im Kuratorium des Koordinierungsrates wird die Gesellschaft durch ihre drei Vorsitzenden vertreten.Die Gesellschaft stellt sich unter den Grundsatz des Artikels 1 des Grundgesetztes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.In ihrer Zielsetzung stimmt sie mit der Präambel der im Deutschen Koordinierungsrat zusammengefassten Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in der Bundesrepublik Deutschland überein.

Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

§ 2 Grundsatz und Aufgaben

Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung sowie Kunst und Kultur, um ein gegenseitiges Verstehen von Christen und Juden zu ermöglichen und Humanität und gegenseitigen Toleranz zu fördern.Sie verwirklicht diese Ziele

  1. durch Informationsveranstaltungen, Vorträge und Veröffentlichungen
  2. durch die Begegnung ihrer Mitglieder untereinander, damit man sich gegenseitig kennen, verstehen und achten zu lernt
  3. durch künstlerische und kulturelle Veranstaltungen wie Lesungen, Theater-, Opernaufführungen, Konzerte, Ausstellungsbesuche
  4. durch Fahrten an Orte der Erinnerung sowie Reisen nach Israel

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglieder der Gesellschaft können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die Grundsatz und Aufgaben der Gesellschaft bejahen und zur Mitarbeit bereit sind.
  2. Neue Mitglieder werden auf ihren Antrag hin durch den Vorstand aufgenommen.
  3. Der Austritt aus der Gesellschaft kann jederzeit durch schriftliche Erklärung an den Vorstand erfolgen.
  4. Mitglieder, die den Bestrebungen der Gesellschaft zuwiderhandeln, können auf Beschluss des Vorstandes aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Gegen den Ausschluss ist Berufung an die Mitgliederversammlung zulässig. Bis zu deren endgültigen Entscheidung ruhen die Mitgliederrechte der Betroffenen.
  5. Die Mitglieder sind gehalten, die Bestrebungen der Gesellschaft zu fördern und an den Veranstaltungen der Gesellschaft teilzunehmen.
  6. Juristische Personen werden bei den Veranstaltungen der Gesellschaft durch einen Bevollmächtigen vertreten.
  7. Die Mitglieder zahlen einen Beitrag, dessen Höhe jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Der Vorstand kann in besonderen Fällen den festgesetzten Beitrag mindern oder erlassen.

§ 4 Organe der Gesellschaft

Die Organe der Gesellschaft sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.Soweit in dieser Satzung nicht anders bestimmt ist, werden Beschlüsse dieser Organe mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des jeweils leitenden Vorsitzenden.Die Gesellschaft wird gerichtlich und außergerichtlich durch einen der drei Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.

§ 5 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus den drei Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Geschäftsführer und zwei weiteren Mitgliedern.Die Vorsitzenden sollen je dem evangelischen, katholischen und jüdischen Bekenntnis angehören. Sie sind gleichberechtigt und üben ihr Amt bei den Veranstaltungen abwechselnd aus.Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.Der Vorstand tritt mindestens alle Vierteljahr zusammen, darüber hinaus wenn wenigstens zwei Vorstandsmitglieder es verlangen.Die Einberufung des Vorstandes obliegt dem Geschäftsführer.Der Vorstand besorgt die Vorbereitung und die Durchführung der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Aktionen und Veranstaltungen, die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern und die Pflege überörtlicher Kontakte, vor allem mit dem Deutschen Koordinierungsrat der Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit.

§ 6 Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung umfasst alle Mitglieder der Gesellschaft. Sie muss wenigstens einmal im Jahre durch den Vorstand als Jahresversammlung einberufen werden, spätestens zwei Monate nach Ablauf eines Geschäftsjahres. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.Weitere Mitgliederversammlungen werden nach Bedarf einberufen. Die Einladungen zur Mitgliederversammlung erfolgen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung durch den Geschäftsführer. Es genügt eine mechanische Vervielfältigung. Sie müssen spätestens eine Woche vor dem Versammlungstermin abgeschickt werden. Es erfolgt auch die fristgerechte Veröffentlichung der Einladung durch Herforder Tageszeitungen.Bei ordnungsgemäßer Einladung ist jede Mitgliederversammlung beschlussfähig.

Die Jahresversammlung hat folgende Aufgaben:

  1. Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes,
  2. Entgegennahme des Kassenberichtes und des Kassenprüfungsberichtes,
  3. Entlastung des Vorstandes,
  4. Festsetzung des Beitrages und Haushaltsplanung,
  5. Beschlussfassung über Anträge,
  6. Beschlussfassung über Aktionen und Veranstaltungen,
  7. alle zwei Jahre: Neuwahl des Vorstandes und Neuwahl von zwei Kassenprüfern.

§ 7 Vermögen und Gemeinnützigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.Die Vereinsmittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 8 Satzungsänderung und Auflösung

Soll über eine Änderung der Satzung oder die Auflösung der Gesellschaft beschlossen werden, so muss dies auf der Tagesordnung der Mitgliederversammlung angezeigt werden. Bei einer solchen Abstimmung muss mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sein, und die Beschlüsse können nur mit ¾ Mehrheit gefasst werden. Ist weniger als die Hälfte der Mitglieder anwesend, so ist innerhalb von zwei Wochen eine neue Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese Versammlung ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.Jede Satzungsänderung ist dem Finanzamt mitzuteilen.Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft wird das Vermögen der Gesellschaft dem Kreisverband Herford-Stadt des Deutschen Roten Kreuzes überwiese, mit der Auflage, es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

§ 9 Inkrafttreten der Satzung

Der Verein ist unter der Nr. VR 1114 beim Amtsgericht Herford eingetragen. Diese Satzung tritt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24. August 2009 in Kraft.